Finanziell stimmt etwas nicht auf Deinem Bauernhof?

Tipp 1: Überprüfe Deine Einnahmen und Deine Ausgaben Position für Position, pro Monat und pro Jahr.

Tipp 2: Überprüfe Deinen Vermögens-/Schuldenstand auf Insolvenzgefahr. Insolvenz tritt ein, wenn die Schulden höher als das Vermögen sind (Überschuldung) oder wenn die laufenden Kosten nicht bezahlt werden können (Zahlungsunfähigkeit) – Insolvenz ist ein Straftatbestand.

„Insolvenz muss gemäß § 17 InsO gemeldet werden, wenn ein Unternehmen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt. Die Frist für die Antragstellung beträgt drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit besteht ein Antragsrecht, jedoch keine Anmeldepflicht. Einzelunternehmer haben grundsätzlich nur ein Antragsrecht, keine Anmeldepflicht, können aber freiwillig Insolvenz beantragen. Eine verspätete Insolvenzanmeldung kann zu erheblichen zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen führen, wie z.B. Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung oder persönliche Haftung für Schäden.“ (Quelle: Römermann Rechtsanwälte, roemermann.com)

Hilfe? Wenn Du Hilfe brauchst, um Deine Einnahmen zu verbessern oder unabhängiger zu gestalten und/oder Deine Ausgaben zu reduzieren oder zielführender einzusetzen, dann melde Dich einfach kurz per Email: info@giftfrei-leben.de

Schöne Grüße,
Dein Team vom Verein ‚Giftfrei-Leben‘

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